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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AveNATURA GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

    Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AveNATURA und dem Kunden. Maßgebend für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen übereinstimmenden Erklärungen.

2. Angebot

    a. AveNATURA vermittelt Auftraggebern Bestattungsstätten auf ausgewiesenen so
  • genannten Naturfriedhöfen ihrer Partner. Technische Änderungen, Abweichungen und
  • Irrtümer im Zusammenhang mit Belegenheitsangaben, Broschüren, Katalogen,
  • Abbildungen und Preislisten sind vorbehalten.
  • b. Die Angebote von AveNATURA sind freibleibend. Der Inhalt unserer
  • Auftragsbestätigung ist für das Vertragsverhältnis maßgebend.

3. Preise

    Es gelten die Preise der jeweils gültigen AveNATURA Preisliste.

4. Zahlungsbedingungen / Stornierung des Auftrages

  • a. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen sind die Rechnungen von AveNATURA
  • innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In
  • jedem Fall haben Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis mit AveNATURA vor der
  • Beisetzung direkt an die AveNATURA GmbH zuerfolgen.
  • b. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird diese mit Vertragsschluss wirksam
  • und erlischt automatisch nach erfolgter Bezahlung.
  • c. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist AveNATURA berechtigt, Verzugszinsen in
  • Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs.1 BGB zu berechnen,
  • sofern der Kunde nicht nachweist, dass AveNATURA kein oder nur ein wesentlich
  • geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behält
  • sich AveNATURA vor.
  • d. Innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ist eine Stornierung des Auftrages
  • kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung bis zur Beisetzung betragen die vom
  • Kunden zu zahlenden Stornierungskosten 9 % der Rechnungssumme.
  • e. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig
  • festgestellt oder von AveNATURA anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
  • Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Gewährleistung

  • a. Offensichtliche Mängel der Bestattungsstätte sind sofort, spätestens innerhalb von
  • zwei Wochen anzuzeigen. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist wegen Mängeln der
  • Bestattungsstätte ein Jahr.
  • b. Wird eine erworbene Bestattungsstätte in der noch keine Urne beigesetzt wurde, durch
  • ein Schadensereignis (z. B. Brand oder Sturm) vernichtet, leistet AveNATURA
  • kostenfrei Ersatz in Form einer neuen, alternativen Bestattungsstätte. Bei Vernichtung
  • der Bestattungsstätte nach beigesetzter Urne kann kein Ersatz geleistet werden.
  • c. Für vom Kunden zugelieferte Urnen übernehmen die AveNATURA GmbH und ihre
  • Partner und Erfüllungsgehilfen keine Gewährleistung/Haftung. Das Bruchrisiko trägt in
  • diesen Fällen allein der Kunde.
  • d. Die vermittelten Bestattungsstätten befinden sich in freier Natur. Der Kunde anerkennt,
  • dass diese Flächen der Witterung ausgesetzt sind und von ihnen übliche Gefahren, z.B.
  • Bodenunebenheiten,Schnee- und Eisglätte, herabfallende Äste usw.ausgehen können.
  • Das Betreten der Friedhofsflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine jederzeitige
  • Begehbarkeit der Friedhofsflächen kann nicht zugesichert werden. Sollte eine Beisetzung
  • aus witterungsbedingten Gründen, z. B. Schneefall, Glätte, Hagel, Starkregen usw. oder
  • anderen durch AveNATURA nicht beeinflussbaren Gründen abgesagt werden, haftet
  • AveNATURA nicht. Insbesondere ist der Ersatz von Reisekosten ausgeschlossen.

6. Haftung

a. Für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen beruhender Schadensersatzansprüche haftet AveNATURA nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AveNATURA lediglich, sofern das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Kunden verletzt worden ist.

  • b. Soweit AveNATURA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere
  • Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
  • begrenzt. Das gleiche gilt für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • c. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung, insbesondere für mittelbare Schäden,
  • ausgeschlossen. Eine über die hier geregelte Haftung hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bestehen.

7. Sonstiges

  • a. Eine Weiterveräußerung von erworbenen Bestattungsstätten in den AveNATURA-Parks
  • ist auch vor erfolgter Bestattung ohne Zustimmung der AveNATURA GmbH unzulässig.
  • b. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist – soweit keine zwingenden gesetzlichen
  • Regelungen entgegenstehen – -Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der
  • Bundesrepublik Deutschland.
  • c. Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
  • Schriftform.
  • d. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung wird die
  • Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich
  • die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen,
  • die der unwirksamen Bestimmung nach Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommt.
  • Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.