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Ethische Grundsätze für Naturbestattungen der AveNATURA GmbH

In Anlehnung an die "Ethischen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. zur Feuerbestattung“ (in Übereinstimmung mit den ethischen Grundsätzen der International Cremation Federation und der CEN „Bestattungsdienstleistungen“) sowie an die "Ziele der Stiftung Humatia für Sepulkralkultur" und den "Ehrencodex der Thanatopraktiker im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.“ hat AveNATURA Grundsätze formuliert, auf die sich jeder AveNATURA Kunde berufen und verlassen kann.

I. Bezüglich des Themenkreises "Kremation mit Naturbestattung" bekennt sich die AveNATURA GmbH zu folgenden Aussagen und Werten:

  • Die Kremation mit Naturbestattung ist eine der traditionellen Erdbestattung gleichwertige Bestattungsart. Jede Person hat das Recht, diese Bestattungsform zu wählen. Es ist einem entsprechenden Wunsch nachzukommen, in welcher Form dieser Wunsch auch immer festgehalten worden ist.
  • Der Ablauf der Kremation mit Naturbestattung ist zu jeder Zeit respektvoll und würdig zu gestalteten. Auf Wunsch sollen die Angehörigen die Möglichkeit haben, der Übergabe des Verstorbenen an das Feuer bzw an die freie Natur beizuwohnen. Hierzu ist dieser Arbeitsbereich der Würde des Anlasses entsprechend herzurichten.
  • Der Leichnam ist in Übereinstimmung mit den regionalen Traditionen und anerkannten fachlichen Regeln angemessen zu bedecken und zu schützen.
  • Jede Einäscherung ist einzeln durchzuführen, so dass keine Vermischung von Aschen stattfindet. Auch bei der Naturbestattung selbst schließt die AveNATURA GmbH jede Vermischung oder Verwechselung der sterblichen Überreste der Verstorbenen aus.
  • In einem Krematorium dürfen ausschließlich menschliche sterbliche Überreste eingeäschert werden. Naturbestattungen der AveNATURA GmbH werden entsprechend ausschließlich für Menschen durchgeführt.
  • Unabhängig von zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften ist es das Recht jedes Einzelnen, die Wahl des Krematoriums und die Art und Weise des Verbleibs seiner Asche zu verfügen.
  • Der Begriff „Feuerbestattung (Kremation)“ ist die offizielle Bezeichnung für die Methode der Einäscherung Verstorbener.
  • Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um eine hinreichende Feststellung der Person des Verstorbenen von der Einlieferung in das Krematorium über den Einäscherungsprozess bis zur weiteren Verwendung der Asche jederzeit sicher zu stellen.
  • Produkte oder Rückstände der Einäscherung dürfen nicht für gewerbliche Zwecke vermarktet werden.
  • Alle bei der Einäscherung verwandten Materialien müssen umweltverträglich sein.
  • Die Asche einer Person ist grundsätzlich an einem öffentlich zugänglichen Ort beizusetzen oder aufzubewahren, um einen jedermann erreichbaren Ort der Trauer zu gewährleisten. Bei der Verwendung von Aschen und der Herausgabe von Aschebehältnissen an Dritte sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
  • Die Asche einer Person ist grundsätzlich unteilbar. Die Herausgabe der Asche oder von Teilen der Asche an private Dritte zum Zwecke der Verfüllung in Behältnisse oder zur weiteren Verarbeitung der Asche ist nur zulässig, wenn gesetzliche Vorschriften nicht entgegen stehen und mit der Herausgabe ein erkennbarer Beitrag zur Trauerbewältigung erreicht werden soll.
  • Alle Mitarbeiter, die für Tätigkeiten beim Einäscherungs- und Naturbestattungsprozess eingesetzt werden, müssen bei der Erledigung ihrer Aufgaben fachlich kompetent sein und entsprechende Qualifikationen besitzen.
  • Mitarbeiter, die in irgendeiner Form bei der Kremation mit Naturbestattung mitwirken, haben sich zu jeder Zeit an die ethischen Regeln zu halten.

II. Des weiteren gehört es zu den Zielen der AveNATURA GmbH ...

  • zu einer respektvollen, menschenwürdigen Bestattungskultur beizutragen und über die Folgen einer drohenden Entsorgungsmentalität aufzuklären,
  • Tod und Trauer durch Enttabuisierung ins Leben zu holen, anstatt sie zu verdrängen,
  • das Bewusstsein für die Bestattungskultur als Teil unseres Lebens zu fördern, da der Umgang mit den Verstorbenen Rückschlüsse auf die ethischen Standards einer Gesellschaft zulässt,
  • sinnvolle Rituale und Traditionen, die über Jahrhunderte ein hilfreiches Geländer in schwierigen Situationen der Trauer waren, unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnislagen neu zu überdenken,
  • zur Auseinandersetzung auch mit dem eigenen Tod beizutragen.

III. Die Bestattung Verstorbener in freier Natur erfordert die gewissenhafte Einhaltung ethischer Regeln. Die AveNATURA GmbH bekennt sich daher zu nachfolgenden Grundprinzipien ihrer Tätigkeit:

  • zum pietät- und würdevollen Umgang mit dem Verstorbenen
  • zur ehrlichen Achtung aller Rassen, Religionen und Glaubensrichtungen und den daraus resultierenden Sitten und Gebräuchen
  • zu Rücksicht und taktvollem Verhalten gegenüber den Hinterbliebenen
  • zum Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen
  • zum Recht der Hinterbliebenen zur unbeeinflußten, freien Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens
  • zur seriösen und kaufmännisch einwandfreien Arbeit
  • zur ständigen Weiterbildung und Verbesserung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten